Spendenprojekt 2023

Der ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst (AKHD) ist Anlaufstelle für Familien mit Kindern/Jugendlichen/jungen Erwachsenen mit einer lebensverkürzenden/lebensbedrohenden Erkrankung. Deutschlandweit betrifft es mehr als 50.000 Kinder und Jugendliche.

Der deutsche Kinderhospizverein e.V. ist für diese Familien seit über 30 Jahren da. Daraus sind ab 2004 die ersten Ambulanten Kinderhospizdienste entstanden. Der AKHD im Kreis Soest wurde im Jahr 2015 eröffnet und begleitet ca. 30 Familien im gesamten Kreisgebiet.

Ehrenamtliche Mitarbeiter kümmern sich um die Familien, begleiten die Eltern, Geschwister und die Erkrankten. Sie hören zu, gehen mit den Kindern spazieren, spielen und sind Ansprechpartner für Themen wie Trauer, Tod, Abschied und den Alltag mit einem erkrankten Kind. Sie fördern die Selbsthilfe, unterstützen bei Anträgen, leisten Vernetzungsarbeit, damit sich Betroffene untereinander austauschen können u.v.m. Oftmals werden diese Familien über Jahre begleitet. 

Beim AKHD im Kreis Soest gibt es z.Zt. 44 ehrenamtliche Kinder- und Jugendhospizmitarbeiter/innen, sowie 2 hauptamtliche Koordinator/innen mit insgesamt 55 Std/Woche.

Die Angebote sind für die Familien kostenlos. Die Bezuschussung durch die Krankenkassen deckt bei weitem nicht die Kosten. Der wesentliche Teil wird über Spenden finanziert.

Wir sind der Meinung, dass wir LandFrauen diese Arbeit für die Familien mit unserer Spende unterstützen sollten. Ulrike Junker stellt unser neues Spendenprojekt vor. Ihr findet den Artikel auch in unserem aktuellen Kreisheft auf Seite 25.

Vielen Dank an alle Ortsverbände, die mit Sammlungen und Aktionen diese wichtige Einrichtung unterstützen.

Habt Ihr Fragen zur Aktion? Sprecht den Vorstand einfach an.

Bunt und Gesund

Fotos: Claudia Raufeisen

Der Kreis Soest gemeinsam mit dem WLLV Kreisverband Soest

Die Förderung der Gesundheit von Kindern ist ein wichtiges Anliegen des Gesundheitsamtes. Denn die Erfahrungen, Eindrücke und Erlebnisse in der Kindheit prägen entscheidend das Gesundheitsverhalten im späteren Erwachsenenalter. Dazu zählt auch die gesunde Ernährung. Weil das individuelle Gesundheitsverhalten im Kindesalter noch gut beeinflusst werden kann, bietet das Gesundheitsamt Aktionen wie „Bunt und Gesund“ zur gesunden Ernährung an.

Seit 2005 wird das Projekt „Bunt und Gesund“ für Kindertageseinrichtungen im Kreis Soest angeboten, das in Kooperation mit der Arbeitsgruppe Ernährung des Westfälisch-Lippischen Landfrauenverbandes e.V. (WLLV), Kreisverband Soest, stattfindet. Dabei werden die Kleinsten zusammen mit ihren Eltern eingebunden. Das Projekt soll das Wissen zur gesunden Ernährung fördern und somit Übergewicht und Zahnprobleme vorbeugen.

Die Kinder lernen an einem Praxistag spielerisch mit viel Spaß und Freude wie wichtig und schmackhaft Obst und Gemüse sind. Dabei werden aus diesen Lebensmitteln leckere, alltagstaugliche Zwischenmahlzeiten nach einfachen Rezepten zubereitet und verzehrt. An einem Elternabend informiert und berät eine Ernährungsfachkraft als Mitglied des WLLV die Eltern über die aktuellen Empfehlungen und Forschungsergebnisse zu Kinderernährung, sowie über die trügerischen Tricks der Lebensmittelindustrie. Zudem gibt sie hilfreiche Tipps zur Umsetzung im Alltag. Die Finanzierung erfolgt über das Gesundheitsamt des Kreises Soest. Daher ist der Elternabend für die Eltern als auch die Erzieherinnen und Erzieher kostenlos. Lediglich für den Praxistag ist eine kleine Umlage für die frischen Lebensmittel aus der Region erforderlich. Haben Sie Interesse sich bei diesem Projekt zu engagieren? Wir suchen Unterstützung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner

Kreis Soest
Celine Longerich
Telefon: 02921 30-3058
 

WLLV – Kreisverband Soest
Rita Leßmann-Kind
rita@landfrauenimkreissoest.de

 

Kosten

2,50 € Euro pro Kind beim Praxistag in der Kindertageseinrichtung als Umlage für Lebensmittel (direkt an die durchführende Landfrau).

Rechtsgrundlagen

  • § 20 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V)
  • § 21 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V)
  • § 1 (3) Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII)
  • § 22 (2) Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII)
  • § 12 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW)
 

Weitere Informationen:

Flyer „Bunt & Gesund“

FIT KID
https://www.fitkid-aktion.de/dge-qualitaetsstandard/

DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas
https://www.fitkid-aktion.de/fileadmin/user_upload/medien/DGE-QST/DGE_Qualitaetsstandard_Kita.pdf